Veranstaltung: | Landesparteirat Weimar 2017 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 13.02.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.02.2017, 11:33 |
Themenbereich: | Formales |
F 01 : Geschäftsordnung des Landesparteirates am 11.03.2017
Antragstext
Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer Gegenrede
und des Antrags auf Nichtbefassung. Geschäftsordnungsanträge sind u.a.
folgende Anträge:Begrenzung der Redezeit
Ende der Redeliste
Schluss der Debatte
Überweisung an den Landesvorstand oder eine LAG
Antrag zur Art der Abstimmung
Antrag auf Auszeit
Die Delegierten des Landesparteirates wählen das Präsidium, die
Antragskommission (Vorschlag: Landesvorstand) und die
Mandatsprüfungskommission (bestehend aus dreiMitgliedern).
Bei inhaltlichen Anträgen schlägt die Antragskommission eine
Verfahrensweise zur Behandlung der Anträge vor. Anträge gelten als
angenommen, wenn sie die erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten
haben. Für Rückholanträge bedarf es einer 2/3-Mehrheit.
Die Mandatsprüfungskommission prüft die ordnungsgemäße Delegierung anhand
von Delegiertenmeldungen aus den Kreisverbänden. Die Vorlage des
Protokolls aus den Kreisverbänden kann in Zweifelsfällen zur Abklärung
angefordert werden. Das Ergebnis ist dem Präsidium des Landesparteirates
mit der Anzahl der stimmberechtigten Delegierten bekannt zu geben.
Eine Wahlkommission (bei schriftlichen Abstimmungen notwendig) aus
mindestens drei Personen wird aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder
gewählt.
Die Redezeiten für Beiträge zu Tagesordnungspunkten werden vom Präsidium
zu Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunkts bekanntgegeben.
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